Gesundheitsminister Spahn kündigt Gesetz an: Krankenkassen sollen Konservierung von Ei- und Samenzellen für junge Krebspatienten zahlen

15. Juli 2018 – News

Berlin, 15. Juli 2018 – Gesundheitsminister Jens Spahn will noch im Juli 2018 einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Finanzierung der Fruchtbarkeitserhaltung für junge Krebspatienten durch die Krankenkassen gesichert werden soll. Gegenüber der BILD erklärte er am gestrigen Samstag: „Junge Erwachsene mit Krebs brauchen unsere volle Unterstützung. Vielen droht, dass sie infolge der Behandlung nie Kinder bekommen können. Deshalb soll in Zukunft die Kasse in solchen Fällen für die Kosten der Konservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen zahlen.“

Wir freuen uns sehr über diese Ankündigung“ sagt Prof. Dr. med. Diana Lüftner, Vorstand der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs. „Die Stiftung feiert in diesen Tagen ihren 4. Geburtstag – für uns ist das ein schönes Geburtstagsgeschenk. Den jungen Krebspatienten kann ein solches Gesetz künftig eine schwere Sorge nehmen.“

Seit Jahren kämpft die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs gemeinsam mit der DGHO Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V.  für eine Finanzierung der Fruchtbarkeitserhaltung durch die Krankenkassen für Jugendliche und junge Erwachsene.

Beginnend mit der Pubertät gibt es gut etablierte Methoden, um Spermien, Eizellen oder Keimgewebe zu gewinnen und einzufrieren. Glücklicherweise können heute rund 80 Prozent der etwa 16.500 Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 10 und 39 Jahren geheilt werden. Doch durch die notwendige Chemotherapie und Bestrahlung verlieren viele von ihnen die Aussicht auf ein Leben mit einer eigenen Familie.

Bisher ist die Fruchtbarkeitserhaltung als Kassenleistung gesetzlich nicht vorgesehen. So müssen für Mädchen und junge Frauen die Kosten zwischen 3.500 und 4.300 Euro und für Jungen und junge Männer 500 Euro durch die Betroffenen oder ihre Familien selbst getragen werden. Dazu kommen Lagerungskosten von 300 Euro pro Jahr. Dies ist sicherlich ein Grund, warum zum Beispiel für Mädchen und junge Frauen in nur acht Prozent der Erkrankungsfälle fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen realisiert werden. Die Stiftung schätzt einen Bedarf bei rund 70 Prozent. Für Jungen und junge Männer gibt es bedauerlicherweise keine Zahlen zur Realisierung der Fruchtbarkeitserhaltung.

Wie wichtig den jungen Krebspatienten diese Frage ist, zeigen zahlreiche Interviews und Stellungnahmen von Betroffenen in den vergangenen Monaten in Presse, Rundfunk, Fernsehen und sozialen Medien. Claudia Neumann, 31 Jahre alt, war an Darmkrebs erkrankt und ist aktiv im TREFFPUNKT Berlin der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs. Sie ist die diesjährige Preisträgerin des „Ehrenfelix“ der Felix-Burda-Stiftung. In ihrer Dankesansprache machte sie die Fruchtbarkeitserhaltung zum zentralen Thema. Sie hatte dabei den Gesundheitsminister direkt angesprochen und umgehend bestätigenden Zuspruch erhalten.

Eine Gesetzesänderung zur Finanzierung der Fruchtbarkeitserhaltung kann im Bundestag breite Unterstützung finden. Bereits Anfang Mai 2018 hatte der Arbeitskreis Gesundheit der SPD seine Unterstützung für das Thema beschlossen. Ein entsprechendes Positionspapier ist vom Arbeitskreis Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion ebenfalls beschlossen worden, und die FDP-Fraktion hat Mitte Juni bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben sich leider noch nicht öffentlich positioniert.

„Es ist gut, wenn die Sache jetzt schnell vorangetrieben wird“, sagt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Kuratoriumsvorsitzender der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs. „Jeden Monat sind mehr als 1.000 junge Menschen betroffen. Auf keinen Fall dürfen wir die Jugendlichen in dieser Frage vergessen. Auch bei Kindern müssen die Eltern derzeit noch für die Fruchtbarkeitserhaltung zahlen!“

Jährlich erkranken 15.000 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren und mehr als 2.000 Kinder in Deutschland an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler, Unterstützer und die Öffentlichkeit. Die Stiftungs­projekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Patienten, Fachärzten sowie anderen Experten entwickelt und bieten direkte und kompetente Unterstützung für die Betroffenen. Die bundesweit tätige Stiftung ist am 14. Juli 2014 von der DGHO e. V. gegründet worden.

Die Stiftungsarbeit ist als gemeinnützig anerkannt und wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Wir bitten um Ihre Spende.

Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF

(Die angegebene Genderform vertritt beide Geschlechter.)

Der Text der Gesetzesänderung ist als Bundestagsdrucksache 19/2689 abrufbar unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/026/1902689.pdf