Die COVID-19-Infektionslage ist national sowie international weiterhin äußerst kritisch. Anlässlich des Weltkrebstags machten das Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e.V., die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie und die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs auf die besonders vulnerable Gruppe der Patient:innen mit Krebserkrankungen aufmerksam. Gleichzeitig betonten wir die Notwendigkeit eines priorisierten Zugangs zur COVID-19-Schutzimpfung für Krebspatient:innen.
Am 8. Februar 2021 wurde nun die Änderung der Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht. Sie sieht jetzt unter § 3, Absatz 1 Nummer 2d eine hohe Priorität vor für:
Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt, (…)
Hier geht’s zur angepassten Impfverordnung: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1
Zusätzlich gibt es unter § 3, Absatz 1 Nummer 2j eine Option für Patient:innen mit schweren, nicht-malignen, hämatologischen Erkrankungen z. B. aplastische Anämie oder Sichelzellkrankheit.