Berlin, 19. März 2020 – Trotz der gesetzlichen Änderung im Mai 2019 zahlt die Mehrheit der Krankenkassen nicht für die Erhaltung der Fruchtbarkeit bei jungen Erwachsenen mit Krebs und anderen Erkrankungen, die eine keimzellschädigende Therapie benötigen. Ihre Begründung: Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die sogenannte Kryokonservierung fehle noch. Damit nicht genug: Kassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung wollen mit den Richtlinien die gesetzlichen Leistungen einschränken. Und jetzt gerät die Erstellung der G-BA-Richtlinien durch die Corona-Krise ins Stocken.
Im Mai letzten Jahres ist ein Gesetz in Kraft getreten, das das Einfrieren von Eizellen, Spermien und Keimzellgewebe zur Kassenleistung macht. Diese Kryokonservierung kostet bis zu 4.300 Euro für junge Frauen und etwa 500 Euro für junge Männer. Dazu kommen Lagerkosten von etwa 300 Euro pro Jahr.
Für die Umsetzung des Gesetzes fehlt noch die Richtlinie des G-BA. Sie sollte nach Plan im Februar 2020 fertig sein. Ein Entwurf liegt seit Ende Januar vor. Jetzt verzögert sich die Anhörung dazu auf Ende April, jedoch ist es durch die Corona-Krise völlig offen, ob dieser Termin gehalten werden kann. Es droht, dass die Mehrzahl der Kassenpatientinnen und -patienten in diesem Jahr keine Finanzierung der Fruchtbarkeitserhaltung erhalten wird.
Damit nicht genug: Kassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wollen Leistungseinschränkungen durch die Richtlinie. So sollen Mädchen unter 18 Jahren von der Eizellkonservierung ausgeschlossen werden. „Die Hoffnung auf Kinder mit 18 Jahren als Geburtstagsgeschenk? Unmöglich – das geht gar nicht!“, sagt Prof. Dr. med. Diana Lüftner, Vorstand der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.
Nach dem Willen der Krankenkassen soll die Kryokonservierung nur dann bezahlt werden, wenn auch die später nachfolgende künstliche Befruchtung vor der Altersgrenze realisiert werden kann. „So steht es aber nicht im Gesetz. Und wer soll denn beurteilen, ob nach einer Krebsbehandlung eine künstliche Befruchtung vor dem 40. Lebensjahr durchgeführt werden kann oder nicht? Da ist Streit programmiert, und wieder trifft es vor allem die Frauen!“, sagt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Vorsitzender des Kuratoriums der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.
Um diese Einschränkungen zu verhindern, ist die Anhörung durch den G-BA von großer Bedeutung.
Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs appelliert in dieser Krise an die Gesetzlichen Krankenkassen: Schließen Sie sich dem Beispiel der Kassen an, die bereits jetzt unbürokratisch und als Einzelfallentscheidung die Kosten der Fruchtbarkeitserhaltung übernehmen![1] „Die Betroffenen haben gerade ihre Krebs-Diagnose erfahren, fürchten sich vor einer Corona-Infektion während der Krebsbehandlung und sollen dann auch noch das Geld für die Kryokonservierung auftreiben? Das kann nicht sein!“, erklärt Freund.
Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler, Unterstützer und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Patienten, Fachärzten sowie anderen Experten entwickelt und bieten direkte und kompetente Unterstützung für die jungen Betroffenen. Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig anerkannt.
Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF
(Die angegebene Genderform vertritt alle Geschlechter.)
[1] Informationen: https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/wissen/kostenubernahme-durch-kassen-und-versicherungen/