„Kryokonservierung von Keimzellen als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen“

30. April 2019 – Pressekonferenz

Ein Schlüsselpunkt der ganzheitlichen Versorgung junger Krebspatienten ist erreicht!

DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. und Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
Reminder: Gemeinsame Pressekonferenz am 9. Mai 2019, 11:00 bis 12:30 Uhr

80 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Krebs können heute geheilt werden, aber sowohl die Krebserkrankung selbst als auch ihre Behandlung wie Chemo- oder Strahlentherapie können zu schweren Langzeitfolgen führen, u. a. zu einer für die Betroffenen sehr belastenden Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit.

Für die Patientinnen und Patienten ist das am 1. Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ein außerordentlich wichtiger Tag. Durch die im TSVG geregelte Änderung des Sozialgesetzbuchs V fällt die Übernahme der Kosten für fertilitätserhaltende Maßnahmen, wie die Kryokonservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen, nun in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen. Damit haben die Betroffenen einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten von bis zu 4.300 Euro, für die sie bisher selbst aufkommen mussten.

Bislang war die Chance auf eigene Kinder und eine Familie von den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen oder ihrer Familien abhängig. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. haben diese Diskriminierung in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich kritisiert und die Initiative für die in Kraft getretene Gesetzesänderung – in enger Kooperation mit jungen Patientinnen und Patienten – betrieben.

Die Pressekonferenz beleuchtet den bisherigen Status quo und die Änderungen, die sich für gesetzlich Versicherte durch die Einführung der Kryokonservierung als Regelleistung ergeben. Dabei geht es u. a. um folgende Fragen: Für wen kommen fertilitätserhaltende Maßnahmen in Frage? Welche Möglichkeiten gibt es, um sich den Kinderwunsch trotz Krebsdiagnose zu erfüllen? Und welche Unterstützung benötigen Betroffene, damit sie gut informiert und selbstbestimmt über ihre Familienplanung entscheiden können?

Wir laden Sie herzlich ein zur

Pressekonferenz
„Kryokonservierung von Keimzellen als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen:
Ein Schlüsselpunkt der ganzheitlichen Versorgung junger Krebspatienten ist erreicht!“

Donnerstag, 9. Mai 2019, 11:00 bis 12:30 Uhr
Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz
Raum 1 – 2, Schiffbauerdamm 40/ Ecke Reinhardtstraße 55, 10117 Berlin

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der Pressekonferenz und bitten um Anmeldung unter k.thellmann@akzent-pr.de oder mittels Antwortformular. Bitte geben Sie auch Ihre Interviewwünsche an.

Pressekontakt für weitere Fragen: akzent | strategische kommunikation, Frau Kirsten Thellmann (E-Mail: k.thellmann@akzent-pr.de, Tel.: 0761 / 70 76 904).