Richtlinie Kryokonservierung Eierstockgewebe im Gemeinsamen Bundesausschuss vorerst gescheitert

22. Juli 2022 – News

Berlin, 22. Juli 2022. Gestern sollte die Richtlinie zur Kryokonservierung von Eierstockgewebe durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verabschiedet werden. Sie hätte die Finanzierung dieser Methode zur Fruchtbarkeitserhaltung für junge Krebspatientinnen durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich gemacht. Die Verabschiedung scheiterte, weil die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung diese Methode für Mädchen vor der Pubertät nicht zulassen wollen.

Im Mai 2019 hatte der Gesetzgeber mit der Änderung des § 27a SGB V die Fruchtbarkeitserhaltung vor keimzellschädigender Therapie durch Kryokonservierung von Keimzellen oder Keimzellgewebe zur Kassenleistung erhoben. Zur Umsetzung des Gesetzes ist jedoch eine Richtlinie des G-BA notwendig.

Die Kryokonservierung von Eierstockgewebe ist für einen Teil der jungen Frauen mit Krebs eine hervorragende Methode zur Fruchtbarkeitserhaltung. Für Mädchen vor der Menarche (vor der ersten Periode) ist sie die einzige Möglichkeit. Mit Wiedereinsetzung des konservierten Gewebes kann der natürliche Zyklus wiederhergestellt werden und es ist eine Empfängnis auf natürliche Weise möglich. Das Verfahren ist führend in Deutschland entwickelt worden. Es wird bisher von den Krankenkassen nicht finanziert. Mehr als drei Jahre nach dem Gesetz sollte die Richtlinie des G-BA das jetzt ändern.

Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung vereint im Widerstand

Auf der gestrigen öffentlichen Sitzung des G-BA scheiterte die Verabschiedung der Richtlinie am Widerstand der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Man störte sich daran, dass auch Mädchen vor der Menarche von dieser Methode der Fruchtbarkeitserhaltung profitieren sollten. Festzustellen ist, dass es für diese jungen Mädchen bisher relativ wenig Erfahrungen mit der Eierstockgewebekonservierung gibt. Fakt ist jedoch auch, dass für diese Mädchen keine Alternativen zur Verfügung stehen.

Bei der Abstimmung wurde dieser Teil der Richtlinie von den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit ihren 7,5 Stimmen abgelehnt. Dem gegenüber standen die 3 unparteiischen Mitglieder und die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit 5,5 Stimmen. Gemäß der Geschäftsordnung des G-BA wird in 4 Wochen erneut abgestimmt. Bleibt es bei den Stimmverhältnissen, ist dann die Richtlinie in der Form OHNE Kryokonservierung für Mädchen vor der Menarche beschlossen.

Die Debatte im G-BA im Einzelnen

Die Debatte nahm teilweise scharfe Züge an. Sie kann in der Videoaufzeichnung der Sitzung in der Mediathek des G-BA zwischen Minute 46:00 und 1:14:15 verfolgt werden.

Zu Beginn stellte der Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, fest, dass der Gesetzgeber ausdrücklich keine untere Altersbegrenzung für die Kryokonservierung festgelegt hat. Daher unterstützt er den Vorschlag der unparteiischen Vorsitzenden des Bewertungsausschusses, Dr. med. Monika Lelgemann, für die Eierstockgewebekonservierung keine untere Altersgrenze zu beschließen, was die Kryokonservierung auch für Mädchen vor der Menarche ermöglichen würde.

Für die Patientenvertretung im G-BA sagte Susanne Teupen, dass es heute zwar noch wenig Erfahrungen mit dieser Methode zur Wiederherstellung der Fruchtbarkeit bei den später herangewachsenen Mädchen gibt. Sie betonte jedoch, dass ohne die Kryokonservierung diese jungen Mädchen jede Chance auf eigene Kinder verlieren würden, wenn die Methode in 20 Jahren fortentwickelt worden sei.

Daher unterstützen Patientenvertretung und Deutsche Krankenhausgesellschaft im G-BA die Finanzierung für diese wenigen Fälle, zumal es sich bei der Gewebeentnahme um einen sehr kleinen Eingriff handelt. Frau Özlem Acikgöz fügte für die Deutsche Krankenhausgesellschaft hinzu, dass man aufgrund des Gesetzes den Eltern, diese Möglichkeit nicht nehmen darf, die für ihre Tochter die Aussicht auf eigene Kinder erhalten wollen. Überhaupt nicht verstehen könnte sie, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung sich in dieser Weise sperrt. Sie ist nämlich an der geplanten Durchführung der Eierstockgewebekonservierung für diese Mädchen in den kinderonkologischen Zentren überhaupt nicht beteiligt.

Für die Krankenkassen sprach Bernhard Egger und wurde unterstützt von Dr. Stephan Hofmeister von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Beide lehnen die Finanzierung der Eierstockgewebekonservierung für die Mädchen vor der Menarche ab, da es zu wenig Erfahrungen gäbe. Ethisch-moralische Fragen könnten in der Sitzung nicht diskutiert werden.

In der abschließenden Abstimmung wurde mit den 7,5 Stimmen von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung die Richtlinie OHNE die Finanzierung der Eierstockgewebekonservierung für die jungen Mädchen vor der Menarche beschlossen.

Da jedoch die drei unparteiischen Mitglieder und die Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft geschlossen FÜR die Finanzierung der Eierstockgewebekonservierung für die jungen Mädchen vor der Menarche gestimmt hatten, ist der Beschluss für 4 Wochen gehemmt (Geschäftsordnung G-BA § 15 Abs. (1)).

Diese Hemmung ist jedoch nur aufschiebend. Die Abstimmung wird in 4 Wochen am 18. August wiederholt werden. Ergeben sich dann keine Veränderungen bei der Stimmabgabe, was zu erwarten ist, ist die Richtlinienänderung OHNE die Finanzierung der Eierstockgewebekonservierung für die jungen Mädchen vor der Menarche endgültig beschlossen.

Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung folgten mit ihrer gestrigen Ablehnung der gleichen Linie wie bei der Verabschiedung des ersten Teils der Richtlinie im Dezember 2020. Damals lehnten sie die Eizellkonservierung für Mädchen unter 18 Jahren als Kassenleistung ab. Das Argument damals: die Zulassung der dafür notwendigen Medikamente sei nicht ausreichend. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs wies in diesem Zusammenhang auf eine Studie aus den USA hin, in der die Sicherheit und Effektivität der Eizellkonservierung bei Mädchen unter 18 Jahren nachgewiesen worden war.

Wie geht es weiter?

Mit der gestrigen Abstimmung über die Richtlinie und der eingetretenen Hemmung wird sich die Finanzierung der Fruchtbarkeitserhaltung durch Eierstockgewebekonservierung für junge Frauen nach der Menarche ein weiteres Mal verzögern. Der Richtlinienentwurf wird erst am 18.8.2022 endgültig beschlossen werden. Mädchen vor der Menarche werden von der Kryokonservierung ausgeschlossen, wenn es bei der Stimmabgabe bleibt.

Danach muss die Richtlinie vom Gesundheitsministerium genehmigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Mädchen ab der Menarche und bis zum 18. Lebensjahr werden aller Voraussicht nach ausschließlich in den kinderonkologischen Zentren behandelt werden. Hier müssen dann die entsprechenden Abrechnungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Für junge Frauen ab 18 Jahre müssen Abrechnungsziffern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geschaffen werden. Hierfür hat der Ausschuss Ärzte/Krankenkassen 6 Monate Zeit. Mit einer Kostenübernahme wird daher vor Ende des Jahres 2022 nicht mehr zu rechnen sein. Für die jungen Frauen und Mädchen werden die Kosten mindestens bis dahin weiter privat bezahlt werden müssen.

Der Verdacht liegt nicht ganz fern, dass es in der Auseinandersetzung genau darum geht.

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs

Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patient:innen, Angehörige, Wissenschaftler:innen, Unterstützer:innen und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Betroffenen, Fachärzt:innen sowie anderen Expert:innen entwickelt und bieten direkte und kompe­tente Unterstützung für die jungen Patient:innen. Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle Stiftungsprojekte sind spendenfinanziert. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig anerkannt.

Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
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