Stiftung wünscht sich Anspruch auf FFP2-Schutzmasken für mehr Krebspatienten

10. Dezember 2020 – Pressemitteilung

Berlin, 10. Dezember 2020 – Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referenten­entwurf zur „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ veröffentlicht. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs begrüßt die Intention des Ministeriums, wünscht sich jedoch für Krebspatienten eine Erweiterung des Anspruchs auf die Masken.

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 9.12.2020 einen Referentenentwurf zur Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht. 27,3 Millionen Personen sollen den Anspruch auf insgesamt 15 Schutzmasken erhalten. Vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen und der Sorge vieler junger Betroffener mit Krebs vor einer schweren Corona-Erkrankung begrüßt die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs die Intention des Ministeriums.

Nach Meinung der Stiftung muss jedoch die Anspruchsberechtigung für Krebspatienten weiter gefasst werden. Nach § 1 Abs. (1) Nr. 1. f) des Referentenentwurfs haben einen Anspruch:

  1. f) aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann

Eine aktuelle Veröffentlichung von Williamson, E. J., et al. in der renommierten Fachzeitschrift Nature[1] zeigt jedoch ein erhöhtes Risiko für Patienten mit nicht aus dem Blutsystem stam­mender Krebserkrankung bis ein Jahr nach der Diagnose und für Blutkrebspatienten ein über fünf Jahre hinaus anhaltendes Risiko.

Die Stiftung wünscht sich daher eine Erweiterung der Anspruchsberechtigung wie folgt:

  1. f) aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann, nicht hämatologische Krebserkrankungen bis ein Jahr nach Diagnose und hämatolo­gische Krebserkrankungen bis fünf Jahre nach Diagnose.

Die Stiftung hat sich mit ihrer Bitte an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewendet.

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs

Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler, Unterstützer und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Patienten, Fachärzten sowie anderen Experten entwickelt und bieten direkte und kompe­tente Unterstützung für die jungen Betroffenen. Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig anerkannt.

Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF

(Die angegebene Genderform vertritt alle Geschlechter.)

[1] https://www.nature.com/articles/s41586-020-2521-4