Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs zur Kostenübernahme fruchtbarkeitserhaltender Maßnahmen
Berlin, 12. März 2018 – Als einen „ersten Schritt in die Zukunft“ bezeichnen junge Krebspatientinnen und -patienten Maßnahmen zur Erhaltung ihrer Fruchtbarkeit vor Beginn der Chemo- oder Strahlentherapie. Die Altersgruppe zwischen 18 und 39 Jahren, für die sich die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs einsetzt, kann mit einer Heilungschance von über 80 Prozent rechnen. „Nach überstandener Krebserkrankung wollen die jungen Frauen und Männer ein ‚normales‘ Leben führen. Und dazu gehören auch eigene Kinder“, erklärt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung.
Junge Patientinnen und Patienten, die Eizellen, Sperma oder Eierstockgewebe vor ihrer Krebsbehandlung entnehmen und einfrieren ließen, machen in Videobotschaften andere Betroffene auf diese wertvolle Möglichkeit aufmerksam und setzen sich gemeinsam mit der Stiftung für eine Kostenübernahme durch die Kassen ein. Die Videos sind ab sofort auf der Website der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs unter https://www.junge-erwachsene-mit-krebs.de/projekte/krebs-und-kinderwunsch/ zu sehen.
Hier finden Sie die Statements von:
- Kathrin, 39 Jahre, Hodgkin-Lymphom
- Sebastian, 27 Jahre, Lymphdrüsenkrebs
- Antonia 31 Jahre, Gebärmutterhalskrebs
- Lysanna, 25 Jahre, Morbus Hodgkin-Lymphom
- Marcel, 29 Jahre, Ehemann von Lysanna
- Waltraud, 63 Jahre, Mutter von Lysanna
„Nach der Diagnose bricht eine Welt zusammen“, erklärt Sebastian. Er wurde erst von einer Psychoonkologin auf die Möglichkeit der Kryokonservierung seiner Samenzellen aufmerksam gemacht. „In kürzester Zeit müssen gleich zwei existenzielle Dinge entschieden werden“, beschreibt die Mutter von Lysanna die Situation bei der Krebsdiagnose ihrer Tochter. Die Rentnerin und Mutter von drei weiteren Kindern übernahm die Kosten für die Entnahme und Befruchtung der Eizellen ihrer Tochter in Höhe von fast 4.000 Euro. Kathrin erkrankte mit
30 Jahren an Krebs. Sie musste die Entnahme und Kryokonservierung ihres Eierstockgewebes mit dem Sparbuch bezahlen, das sie von ihrer Großmutter zu Weihnachten geschenkt bekommen hatte. „Ich weiß nicht, was ich ohne die Hilfe meiner Familie gemacht hätte“, fasst Antonia die finanzielle Notsituation vieler junger krebskranker Menschen zusammen. Nicht alle jungen Patienten haben diesen Halt und verlieren damit eventuell die Chance auf eigene Kinder.
Dass der Erhalt der Fruchtbarkeit selbst finanziert werden muss, erfahren die jungen Krebspatienten nach dem Schock der Diagnose. Auch in der Öffentlichkeit und bei vielen Politikern ist dies praktisch nicht bekannt. „Die Fruchtbarkeitserhaltung bei Krebs sollte künftig von den Krankenkassen übernommen werden“, fordern Freund und die jungen Patienten in ihren Botschaften. Es müsste nur ein Satz im §27 des Sozialgesetzbuchs V angepasst werden. Einen konkreten Änderungsentwurf hat die Stiftung gemeinsam mit der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. im November 2017 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Mit der Form der Video-Clips arbeitet die noch junge, bundesweit tätige Stiftung regelmäßig. „Die jungen Patienten kommen auf uns zu. Sie wollen sich für andere Betroffene einsetzen, ihre Erfahrungen weitergeben und nicht zuletzt mit uns Verbesserungen erreichen. Wir setzen in allen unseren Projekten voll und ganz auf diese unmittelbare Zusammenarbeit“, erklärt Freund. So sind authentische Filmdokumente entstanden, die einen Einblick in die Lage junger Menschen mit Krebs mit all ihren Ecken und Kanten geben.
Jedes Jahr erkranken in Deutschland etwa 15.000 junge Menschen im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist im Juli 2014 von der DGHO e. V. gegründet worden. Die Stiftungsarbeit ist als gemeinnützig anerkannt und wird ausschließlich durch Spenden finanziert.
Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF
(Die angegebene Genderform vertritt im Text beide Geschlechter. Die ausschließliche Nennung der Vornamen bei den Patienten hat datenschutzrechtliche Hintergründe.)