Corona-Impfung
Verschiedene Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 sind jetzt zugelassen. Die Europäische Arzneimittelagentur EMA ist für ihre strengen Sicherheitsvorgaben bekannt und hat unser Vertrauen verdient.
Das Video erklärt, wie die Impfstoffe funktionieren und erklärt, warum Betroffene mit und nach einer Krebserkrankung keine Bedenken gegen eine Impfung haben müssen.
Antworten zu den dringlichsten Fragen:
Biontech/Pfizer und Moderna (RNS-Impfstoff in Lipid-Vesikeln)
Bei diesen Impfstoffen wird eine Botenstoff-Information (mRNS – Messenger-Ribonukleinsäure) für einen wichtigen Bestandteil der Eiweiß-Stoffe auf der Virus-Oberfläche produziert. Die RNS wird in kleine Fetttröpfchen verpackt. Diese Tröpfchen werden nach der Injektion von den Körperzellen aufgenommen. Die Zellen produzieren dann den gewünschten Eiweiß-Bestandteil, gegen den das Immunsystem eine Abwehr entwickeln kann. Die RNS wird nach kurzer Zeit in den Zellen abgebaut und verschwindet damit.
Es muss ausdrücklich betont werden, dass hierbei keine Viren im Spiel sind. Es besteht keinerlei Gefahr einer Infektion.
AstraZeneca Impfstoff (Adenovirus-Vektor-Impfstoff)
Bei diesem Impfstofftyp wird ebenfalls eine Information für Virus-Oberflächen-Eiweiß in die Körperzellen eingeschleust, um durch Produktion von Virus-Oberflächen-Eiweiß zur Immunisierung zu kommen.
In diesem Fall werden jedoch von Schimpansen-Erkältungsviren abgeleitete Virus-Hüllen verwendet. Die Information für das Oberflächen-Eiweiß ist hier als DNS gespeichert. Sie wird im Zellkern der Abwehrzellen in RNS umgeschrieben. Die RNS führt zur Produktion des Oberflächen-Eiweiß. Gegen dieses wird dann die Immunabwehr hervorgerufen.
Auch hier sind keine infektiösen Viren im Spiel. Es besteht keinerlei Gefahr einer Infektion.
Welche Nebenwirkungen sind bisher bekannt geworden?
RNS-Impfungen und auch die Adenovirus-Vektor-Impfung sind sehr sichere Immunisierungsprinzipien. Die eingeschleuste RNS und DNS wird nach kurzer Zeit in den Zellen abgebaut. Bleibende Veränderungen sind auszuschließen.
Beobachtet wurden örtliche Reaktionen mit Rötungen und Schmerzen nach der Injektion, sowie milde Allgemeinreaktionen wie kurzzeitige Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Fieber.
Extrem selten sind allergische Überempfindlichkeitsreaktionen nach der Injektion. Sie müssen durch Nachbeobachtung in den Impfzentren erkannt werden und können dann gut behandelt werden.
Warum Betroffene nach Krebs sich impfen lassen können und sollten?
Bei den Impfstoffen wird die Immunisierung über künstlich in den Körperzellen produzierte Eiweiß-Bestandteile erreicht. Von einem solchen Immunisierungsverfahren geht für Menschen mit beeinträchtigtem Immunsystem keine Infektionsgefahr aus.
Insofern können sich Betroffene nach Krebs und auch Betroffene unter Krebstherapie ohne Bedenken impfen lassen. Sie sollten sich auch unbedingt impfen lassen, denn ein Teil von ihnen gehört zu den Risiko-Personen und hat so die Chance für einen Schutz.
Eine andere Frage ist, ob nach oder unter immun-unterdrückender Therapie die Impfung immer ausreichend effektiv ist.
In jedem Fall müssen die Einzelheiten mit den behandelnden Ärzt:innen besprochen werden! Eventuelle Einschränkungen und Hinweise für die Anwendung gehen aus den Produktinformationen hervor.
Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. (DGHO) hat ein umfangreiches Informationsblatt mit Empfehlungen zur COVID-19 Schutzimpfung bei Patienten mit Blut- und Krebserkrankungen herausgegeben.
Wann sind Krebspatient:innen mit der Impfung dran und wie wird es ablaufen?
Betroffene mit und nach Krebserkrankung sind mit der Impfverordnung vom 8.2.2021 in die 2. Priorisierungsgruppe aufgestiegen.
Konkret fallen nach § 3 die folgenden Personen in die Gruppe 2:
- Personen nach Organtransplantation
=> dazu gehören Stammzell-Transplantierte - Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt
=> maligne hämatologische Erkrankungen sind Leukämien und Lymphome, solide Tumorerkrankungen alle anderen Krebserkrankungen, wie z. B. Brustkrebs oder Hodenkrebs.
=> Eingeschlossen sind alle Personen mit aktiver Erkrankung, unter Therapie und bis 5 Jahre nach erfolgreicher Therapie.
Kontaktpersonen
- Wenn Pflegedürftigkeit besteht, können Stammzelltransplantierte und die oben erwähnten Personen mit und nach Krebs zwei enge Kontaktpersonen bestimmen, die damit auch das Recht auf eine Impfung haben (§ 3 Abs. 3).
Aktuell werden Personen der Gruppe 1 (höchste Priorität) geimpft. Wie und wann die Impfungen der Gruppe 2 anlaufen werden, wird in den Bundesländern festgelegt.
Es ist jedoch klar, dass die Behörden nicht wissen können, welche Betroffenen zur Gruppe 2 „Hohe Priorität“ gehören. Man muss die Nachrichten verfolgen und sich dann aktiv um einen Impftermin bemühen.
Bereits jetzt Attest ausstellen lassen!
Ein Zugang zur Impfung kann sicherlich nur mit einer Bescheinigung der behandelnden Ärzt:innen erfolgen. Es ist sinnvoll, sich diese Bescheinigung beim nächsten Vorstellungstermin ausstellen zu lassen.
Hier können Sie das Attest für den Zugang zur COVID-19-Schutzimpfung herunterladen.
Wenn Fragen bestehen
Wir sind an Fragen interessiert, die durch die von uns zusammengestellten Informationen offengeblieben sind. Wir bitten aber um Verständnis, wenn die Beantwortung vielleicht nicht am gleichen Tag erfolgen kann.
Fragen bitte an: info@junge-erwachsene-mit-krebs.de
Stand 11.02.2021