FFP2-Schutzmasken für Risikopersonen
In dem folgenden Video beantworten wir die wichtigsten Fragen:
Schutzmasken und Corona-Infektion
Schutzmasken können die Sterblichkeit an Corona senken. Das hat man durch die Daten von Ländern herausgefunden, in denen Masken aufgrund gesellschaftlicher Normen oder Anordnung getragen wurden. Die Daten wurden mit Ländern verglichen, in denen das nicht der Fall war. Hier eine 2020 veröffentlichte Untersuchung.
Es gibt wichtige Hinweise auf eine bessere Schutzwirkung von hochwertigen Masken (FFP2 oder N95 sind die Normen). Eine entsprechende Untersuchung ist in der renommierten Zeitschrift „Lancet“ veröffentlicht worden.
Die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung
Sie ist am 15.12.2020 in Kraft getreten. Danach ist festgelegt:
Im Dezember:
- Über 60-Jährige und bestimmte Risikopersonen können drei kostenlose FFP2-Schutzmasken (oder vergleichbare) in der Apotheke abholen
- Der Personalausweis muss vorgelegt werden.
- Risikopersonen müssen eine „nachvollziehbare Eigenauskunft“ über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen abgeben.
- Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich
Ab Januar:
- Berechtigte erhalten 2 Gutscheine für je 6 Masken von der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung
- Diese können sie in der Apotheke einlösen
- Es ist ein Eigenanteil von 2 Euro pro Gutschein zu zahlen (=4 Euro)
Welche jungen Krebspatient:innen sind „berechtigt“?
- Betroffene mit aktiver, fortschreitender oder metastasierter Krebserkrankung
- Betroffene mit stattfindender Chemo- oder Strahlentherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann, oder entsprechenden bevorstehenden Therapien
- Betroffene nach Stammzellentransplantation
Tipps zum praktischen Vorgehen
- Selbst abholen (nicht empfehlenswert, wenn nicht anders möglich, dann bei wenig Publikumsverkehr!)
- Besser: eine Vertrauensperson bevollmächtigen.
- Vorlage für die Vollmacht:
Ich, Helena Mayer, geb. 1.1.2001, bin an Krebs erkrankt und erhalte Chemotherapie. Ich bevollmächtige Hans Mayer, geb. 1.1.1979 zur Abholung meiner Schutzmasken.
Ort, Datum
Unterschrift mit Vor- und Nachname - Personalausweis mitgeben
Richtige Handhabung der Masken
- Masken beim Auf- und Absetzen und beim Zurechtrücken immer nur an den Bändern anfassen!
- Beim ersten Aufsetzen den Bügel an der Nase so zukneifen, dass die Maske fest abschließt
- Die Nase muss bedeckt sein!
- Der feste Sitz der Maske im Gesicht ist entscheidend
- Wiederverwendung der Masken ist in der Regel möglich, allerdings nur, wenn sie nicht lange getragen wurden oder durchgeweicht waren.
- Zwischendurch Masken so aufbewahren, dass kein Kontakt zur Außenseite der Maske entsteht und sie trocken sind (z.B. aufhängen). Die Außenseite der Maske ist möglicherweise durch Virusmaterial aus der Luft kontaminiert!
- Nach dem Aufsetzen gebrauchter Masken und nach dem Absetzen der Masken die Hände desinfizieren.
- Disziplin waren und nicht nach dem Absetzen der Maske ins Gesicht fassen, erst Hände desinfizieren.
Die Informationen und Tipps finden Sie im Video.
Wenn Fragen bestehen
Wir sind an Fragen interessiert, die durch die von uns zusammengestellten Informationen offengeblieben sind. Wir bitten aber um Verständnis, wenn die Beantwortung vielleicht nicht am gleichen Tag erfolgen kann.
Fragen bitte an: info@junge-erwachsene-mit-krebs.de
Stand 15.12.2020