Finanzierung der Fruchtbarkeitserhaltung für junge Krebspatienten – kein Ende der Hängepartie in Sicht

30. September 2020 – News

Berlin, 30. September 2020. Für die Umsetzung der Kassenfinanzierung fruchtbarkeitserhaltender Maßnahmen bei Krebsbehandlung ist eine Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erforderlich. Fast 1 ½ Jahre nach dem Gesetz ist sie immer noch nicht in Kraft. Knapp einem Drittel der Versicherten wird von ihren Kassen trotzdem unbürokratisch geholfen. Für die große Mehrheit ist jedoch ein Ende der Hängepartie nicht in Sicht.

16.500 junge Menschen zwischen 18 und 39 Jahren erkranken jedes Jahr an Krebs. Zwar können 80% von ihnen geheilt werden, doch der Preis ist in vielen Fällen eine Behandlung, die ihnen die Fähigkeit nimmt, eigene Kinder zu bekommen. Fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen können dieses Problem lösen. Durch ein Gesetz wurden sie im Mai 2019 zur Kassenleistung. Die für die Umsetzung erforderliche Richtlinie des G-BA wurde am 16.7.2020 beschlossen. Nach den Regelungen hatte das Bundesministerium für Gesundheit maximal 8 Wochen Zeit für die Prüfung. Diese Frist ist Mitte September abgelaufen. Eine offizielle Verlautbarung zu der offensichtlichen Verzögerung gibt es nicht.

„Das ist einfach nur frustrierend für junge Menschen, bei denen die Krebserkrankung grade festgestellt wurde und sich die Aussicht auf Kinder nur durch eine Kryokonservierung vor Beginn der Therapie erhalten können. Fast 1½ Jahre nach dem Gesetz gibt es immer noch keine Regel-Finanzierung.“ sagt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung und fährt fort: „Und wenn die Richtlinien endlich in Kraft treten, müssen noch Abrechnungsziffern erstellt oder angepasst werden. Die Frist dafür ist 6 Monate. Das Ende ist gar nicht abzusehen.“

Wir haben daher zusammen mit der DGHO Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. die Kassen ein weiteres Mal mit einem Brief gebeten, die Fruchtbarkeitserhaltung schon jetzt als Einzelfallentscheidung zu übernehmen“, sagt Prof. Dr. med. Diana Lüftner, Vorstand der Stiftung. Zusammen mit fünf positiven Antworten aus 2019 liegen jetzt von 20 Kassen Zusagen vor. Wie auf der Webseite der Stiftung zu ersehen, kann sich ein knappes Drittel der Versicherten darüber freuen. „Es ist bitter, dass sich Kassen, die zusammen etwa 2/3 der Versicherten abdecken, nicht zu einer Zusage durchringen konnten“, fährt Lüftner fort.

Für viele junge Betroffene bedeutet das weiter Streit um die Kosten. Sie liegen für junge Frauen bei bis zu 4.300 Euro für eine Eizellkonservierung und für junge Männer um 500 Euro für die Spermienkonservierung. Dazu kommen die Lagerkosten von etwa 300 Euro im Jahr.

„Betroffene sollten in jedem Fall einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, und das unbedingt bevor die medizinischen Maßnahmen begonnen werden“, sagt Freund und ergänzt. „Die Antragstellung kann auch telefonisch erfolgen und es sollte auf die Unaufschiebbarkeit der Maßnahmen hingewiesen werden.“ Die Stiftung stellt umfassende Informationen bereit bis hin zu vorformulierten Anträgen. Sie hat seit der Gesetzesänderung bereits zahlreiche Anfragen von Betroffenen beantwortet und sie mit Rat und Schriftsätzen unterstützt. „Es wäre aber auch gut, wenn sich die behandelnden Ärzte informieren und die Betroffenen entsprechend beraten“, sagt Freund.

„Als das Gesetz auf dem Weg war, dachten wir, das ist der Endspurt. Leider ist es ein Marathonlauf geworden und die Länge der Laufstrecke ist nicht bekannt. Das ist nicht fair.“ stellt Lüftner abschließend fest.

Junge Erwachsene mit Krebs

Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler, Unterstützer und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Patienten, Fachärzten sowie anderen Experten entwickelt und bieten direkte und kompe­tente Unterstützung für die jungen Betroffenen. Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig anerkannt.

Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF