Kassenleistung Kryokonservierung stockt und hakt

22. April 2020 – News

Im Mai 2019 ist die Fruchtbarkeitserhaltung durch Kryokonservierung für junge Krebspatienten gesetzliche Kassenleistung geworden. In der Praxis zahlt jedoch die Mehrzahl der Krankenkassen noch nicht. Ihre Begründung: die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) stehen noch aus. Darüber hinaus wollen die Kassen Leistungseinschränkungen für Mädchen unter 18 Jahren und für Erwachsene an der oberen Altersgrenze durchsetzen. Betroffene sind jetzt aktiv geworden und haben sich an Abgeordnete des Deutschen Bundestags gewendet.

Berlin, 22. April 2020. Im Mai 2019 ist das Einfrieren von Eizellen, Spermien und Keimzellgewebe durch Gesetz (§ 27a SGB V) Kassenleistung geworden. Diese sogenannte Kryokonservierung kostet bis zu 4.300 € für junge Frauen und etwa 500 € für junge Männer. Sie muss einschließlich der Lagerkosten von etwa 300 € pro Jahr in der Mehrzahl der Fälle immer noch selbst finanziert werden.

„Die Krankenkassen berufen sich auf die ausstehenden Richtlinien des G-BA“, sagt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Vorsitzender des Kuratoriums der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und fährt fort: „Formal mag das richtig sein. Aber viele Betroffene haben finanzielle Einbußen durch Corona. Sie werden gezwungen, in der kurzen Zeit zwischen der Krebsdiagnose und der Behandlung auf die Jagd nach Geld zu gehen, wenn sie die Hoffnung auf eine eigene Familie nicht aufgeben wollen. Das ist unwürdig.“

Anhörung vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss am 23. April 2020

Dazu kommt, dass die Krankenkassen Mädchen unter 18 Jahren die Kryokonservierung von Eizellen verweigern wollen. Weitere Einschränkungen wollen die Kassen an der oberen Altersgrenze durchsetzen. „Dagegen werden wir in der Anhörung vor dem G-BA am 23. April 2020 ganz klar Stellung beziehen!“, so Freund. „Es ist schon ein Ding, dass die Anhörung von Patientenorganisationen offiziell gar nicht vorgesehen ist.“

TREFFPUNKTE werden aktiv

In 33 deutschen Städten und Regionen tauschen sich Betroffene in den TREFFPUNKTEN der Stiftung aus. Jetzt sind einige von ihnen aktiv geworden und haben sich an ihre Bundestagsabgeordneten gewendet.

Sie bitten die Abgeordneten, sich beim Bundesverband der Ersatzkassen für eine sofortige Kostenübernahme auf Einzelfallbasis einzusetzen. Aus dem Lager der Ersatzkassen kommt hier nach den Erfahrungen der Stiftung der härteste Widerstand. Weiterhin fordern die jungen Krebspatienten die Abgeordneten auf, sich beim Bundesministerium für Gesundheit für die volle Umsetzung des Gesetzestextes stark zu machen.

Erste Rückmeldungen von CDU, FDP, SPD und AfD liegen der Stiftung vor. Manfred Grund MdB, CDU schreibt: „Wie von Ihnen vorgeschlagen, werden wir das BMG auf Ihre Beobachtungen und Informationen hinweisen und um Klärung bitten.“ Gerald Ullrich MdB und Reginald Hanke MdB von der FDP haben geantwortet und signalisieren Unterstützung. Weitere Antworten erreichten uns von Timon Gremmels MdB, SPD und René Springer MdB, AfD.

Die TREFFPUNKTE werden am Ball bleiben. Es ist kein Einzelfall, dass die Umsetzung patientenfreundlicher Leistungserweiterungen in den Mühlen der Gremien stecken bleiben oder große Verzögerungen erfahren. Dies muss ein Thema für den Deutschen Bundestag werden.

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs

Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler, Unterstützer und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Patienten, Fachärzten sowie anderen Experten entwickelt und bieten direkte und kompe­tente Unterstützung für die jungen Betroffenen. Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig anerkannt.

Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF

(Die angegebene Genderform vertritt alle Geschlechter.)