Krebs und Kinderwunsch
Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs kämpft seit Jahren für die Kostenübernahme fruchtbarkeitserhaltender Maßnahmen bei jungen Krebspatientinnen und -patienten durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Wir haben eine Vorlage für den Gesetzestext erarbeitet, Stellungnahmen geschrieben, viele Gespräche mit Bundestagsabgeordneten und mit dem Bundesgesundheitsminister geführt, eine umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit geleistet und gemeinsam mit unserer Stifterin, der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie e. V., den 11. Band der Gesundheitspolitischen Schriftenreihe „Vom Krebs geheilt, aber nicht gesund. Keine Hoffnung auf eigene Kinder“ (2017) veröffentlicht. Besonders danken wir den jungen Krebspatientinnen und -patienten für ihr Engagement und Mitarbeit. Nur dadurch war ein Erfolg möglich.
Mit dem neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist am 10. Mai 2019 eine Änderung des §27a im Sozialgesetzbuch V (SGB V) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet die Kassen zur Kostenübernahme fruchtbarkeitserhaltender Maßnahmen bei Mädchen und Frauen bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres und bei Jungen und Männern bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn ihre Fruchtbarkeit durch eine Chemo-, Strahlen- oder andere schwere Therapien in Gefahr ist. Dies betrifft jährlich bis zu 11.000 Mädchen und Frauen und bis zu 22.000 Jungen und Männer mit Krebs.
ABER: Das Gesetz sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie für die Durchführung erlassen muss. Er hat einen Zeitplan veröffentlicht, wonach die Richtlinie im Februar 2020 beschlossen sein soll. Danach muss der Bewertungsausschuss die Preise für die medizinischen Leistungen festlegen. Dafür hat er sechs Monate Zeit. Bis alle Beschlüsse vorliegen, kann es bis in die zweite Hälfte des Jahres 2020 dauern. Wer aber heute die Diagnose Krebs bekommt, kann nicht so lange warten!
Wir fordern die gesetzlichen Kassen auf, heute schon die Kosten auf Antrag als Einzelfallentscheidungen zu übernehmen. Dafür gibt es einen Spielraum. Das zeigen positive Reaktionen einiger Kassen auf eine Brief-Aktion der Stiftung.
Die Kassen könnten für die Übergangszeit die Leistungen auch freiwillig nach § 11 Abs. (6) SGB V in ihre Satzungen aufnehmen, wenn sie nur wollen.
Privat versichert oder über andere Träger?
In Deutschland ist etwa jeder Siebte privat oder über andere Träger versichert. Auch für diese jungen Menschen sollten die Kosten für die Fruchtbarkeitserhaltung von den Trägern übernommen werden:
- Forderung an die privaten Krankenkassen und weitere Träger, sich anzuschließen
- Forderung an die Landesregierungen (außer Rheinland-Pfalz) und die Bundesregierung, die Beihilferegelungen entsprechend anzupassen,
Wir empfehlen, in jedem Fall einen Antrag auf Kostenübernahme für die fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen zu stellen. Konkrete Hilfen für die Anträge haben wir auf unseren Seiten bereitgestellt. Im Falle einer Ablehnung sollte man nachhaken und Widerspruch einlegen. Wir helfen gerne.
Kosten
Die Kosten für die Entnahme und das Einfrieren von Eizellen bei der Frau liegen zwischen 3.500 und 4.300 Euro und für das Einfrieren von Spermien beim Mann um die 500 Euro. Dazu kommen jährliche Kosten für die Lagerung von ca. 300 Euro. Nach wie vor müssen sie vielfach privat getragen werden.
Hintergrund
Die Heilungsrate bei jungen Erwachsenen mit Krebs im Alter von 18 bis 39 Jahren liegt heute über 80 Prozent. Infolge der teilweise sehr intensiven Therapien – bspw. in Form von chemo- und/oder strahlentherapeutischen Interventionen – kann es allerdings zu einer Schädigung von Keimgewebe (Eierstöcke/Hoden) und Keimzellen (Eizellen, Spermien) und damit zu einem Verlust der Fruchtbarkeit kommen. Nähere Informationen stehen auf unseren Seiten zur Verfügung.
Die jungen Patientinnen und Patienten erleben die Diagnose nicht selten als katastrophalen Zusammenbruch ihrer bisherigen Lebensperspektiven. Darüber hinaus trifft die Erkrankung Menschen, die sich mit den Fragen Familie und Kinder oft noch nicht auseinandergesetzt haben. Fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen würden vielen Krebspatientinnen und -patienten in ihrem späteren Leben ermöglichen, eigene Kinder zu bekommen.
Medizinisch etabliert
Es existieren medizinisch gut etablierte Methoden zum Fruchtbarkeitserhalt, so durch das Einfrieren von Eizellen, Eierstockgewebe und Spermien. Die Methoden werden auf unseren Seiten näher erklärt. Aus medizinischen Gründen müssen die Maßnahmen für die Fruchtbarkeitserhaltung vor Beginn der Therapie durchgeführt werden. Daher ist der Zeitdruck massiv.
Publikation von DGHO e. V. und Stiftung
Der 11. Band der Gesundheitspolitischen Schriftenreihe der DGHO „Vom Krebs geheilt, aber nicht gesund. Keine Hoffnung auf eigene Kinder.“ setzt sich mit folgenden Fragen auseinander:
- Krebs, Kinderwunsch und Verlust der Fruchtbarkeit
- Junge Frauen (Operationen, Chemotherapie, Bestrahlung, Hormone)
- Junge Männer (Operationen, Bestrahlung, Chemotherapie)
- Medizinische Methoden zum Erhalt der Fruchtbarkeit und die Frage der Finanzierung
- Junge Frauen (Gewinnung, Entnahme und Einfrieren von Eizellen, Gewinnung und Einfrieren von Eierstockgewebe, Verlagerungsoptionen)
- Junge Männer (Gewinnung, Aufarbeiten und Einfrieren von Spermien, Gewinnung und Einfrieren von Hodengewebe)
Darüber hinaus kann der Band über das Bestellformular auf der Website der DGHO kostenlos geordert werden.
Nützliche Links zum Thema "Krebs und Kinderwunsch"
Im folgenden finden Sie Links zu Fachgesellschaften, Organisationen und Institutionen, die über den Themenkomplex „Krebs und Kinderwunsch“ informieren.
- Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
- Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
- Deutsche Gesellschaft für Senologie
- Deutsche Gesellschaft für Urologie
- Deutsches Krebsforschungszentrum – Krebsinformationsdienst
- Deutsche Krebsgesellschaft
- FertiPROTEKT – Netzwerk für fertilitätsprotektive Maßnahmen
- Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie
Angebot für Leukämie und Lymphom-Patienten
Antrag auf Finanzierung von fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen bei der Stiftung Deutsche Leukämie- und Lymphom-Hilfe:
Seit dem 1. Januar 2018 können junge Blutkrebspatientinnen und -patienten bei der Stiftung Deutsche Leukämie- und Lymphom-Hilfe einen Antrag auf Finanzierung von fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen stellen.
Hier finden Sie dazu mehr Informationen.