Fruchtbarkeitserhaltung Übersicht
Seit dem 1.7.2021 sind die Kryokonservierung von (unbefruchteten) Eizellen, Spermien und Hodengewebe und seit dem 1.7.2023 auch das Einfrieren von Eierstockgewebe Kassenleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Einen Einblick in ihre ganz persönliche Geschichte rund um das Thema Kryokonservierung gibt Emilia aus dem Netzwerk der Stiftung im folgenden Video:
Bestehende Probleme bei der Kostenübernahme der Lagerung
Die direkte Abrechnung zwischen einzelnen Kryobanken und den Krankenkassen über die elektronische Gesundheitskarte ist derzeitig noch nicht einheitlich möglich. Wir stehen diesbezüglich in Kontakt mit den Entscheidungsträgern und versuchen das weitere Vorgehen positiv zu beeinflussen. Wir informieren über den weiteren Verlauf und sind weiterhin am Austausch interessiert. Individuelle Erfahrungen können uns gern über das Kontaktformular mitgeteilt werden.
Meldet Euch mit Euren Erfahrungen zur Übernahme der Lagerkosten
Die hier aufgeführten Informationen sind nach bestem Wissen zusammengestellt, können jedoch eine Rechtsberatung nicht ersetzen.
Stand: 15.10.2024